Verkaufs-, Lieferungs- und
Ausführungsbedingungen
1) Angebot und Auftrag
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Kundenbestellungen werden dadurch
rechtsverbindlich angenommen, dass innerhalb von 2 Wochen eine Auftragsbestätigung oder
Rechnung übersandt wird oder aber die bestellte Ware zur Auslieferung gelangt.
2) Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab
Hof Roxin. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit
von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen
aufgrund Änderung von Lohnkosten oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die
Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein
Kündigungsrecht. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart worden sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. Unsere Lieferungen sind, wenn
nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, zahlbar bei Empfang
der Ware auf Hof
Roxin bzw. vor Versand. Eine Woche nach der Mitteilung
der Abhol- bzw. Versandbereitschaft an den Besteller wird unsere Rechnung
ebenfalls fällig, jedoch nicht vor einem vereinbarten oder vom
Besteller gewünschten Fertigstellungstermin. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu fordern.
3) Lieferzeiten
Terminwünsche des Kunden, die rechtzeitig benannt werden, versuchen wir zu
berücksichtigen. Liefertermine sind jedoch, falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart worden ist, unverbindlich. Frühestens 14 Tage nach Ablauf eines
unverbindlich benannten Liefertermins ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene
Frist von wenigstens weiteren 10 Tagen zu setzen mit der Erklärung, daß nach Ablauf der
Frist der Vertragsrücktritt ausgesprochen wird. Die Einhaltung unserer
Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers voraus.
4) Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren solange vor, bis sie
bezahlt worden sind.
5) Transport, Frachtkosten und Gefahrenübergang
Versand ist Sache des Käufers; wir versenden
nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Vereinbarung auf
seine Kosten und sein Risiko.
Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen
unseres Hofes oder des Lagers, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges der verkauften
Ware auf den Besteller über, auch wenn wir mit eigenen oder fremden Fahrzeugen frei
Bestimmungsort zu liefern haben. Die Wahl des Transport-, Beförderungs- und Schutzmittels
bleibt uns haftungsfrei überlassen, falls der Käufer nicht besondere Anweisungen gibt.
Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen.
Die nachfolgenden Frachtkosten für
bundesweiten Versand dienen nur der Orientierung. Wir
verpacken auf Einwegpaletten, die wir für EUR 29,50 inkl. 19% MwSt.
stellen.
Eine Palette trägt ca. 25 lfdm Zaun:
Zaunhöhe 1,00 m: 1 Palette EUR
259,00 / 2 Paletten EUR 355,00
/ 3 Paletten EUR 520,00 / 4 Paletten EUR 680,00
Zaunhöhe 1,20 m: 1 Palette EUR
280,00 / 2 Paletten EUR 392.00
/ 3 Paletten 548,00 / 4 Paletten 722,00
6) Mängelrügen und Gewährleistung
Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind
unverzüglich anzuzeigen; beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden.
Bei Transportschäden ist sofort eine entsprechende Bestätigung des anliefernden
Transportunternehmens einzuholen und uns zur Verfügung zu stellen. Nicht offenkundige
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen,
anzuzeigen. Rechtzeitig und berechtigt gerügte Fehlmengen werden wir nachliefern. Soweit wir wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung
gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei
Ersatz liefern; bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Besteller
nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des
Kaufvertrages.
7) Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrage ergebenen Verpflichtungen ist Lübeck.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
8) Schriftform, abweichende Vereinbarungen, entgegenstehende Einkaufsbedingungen
sowie
Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
Vereinbarungen, insbesondere soweit sie die vorstehenden Bedingungen abändern, werden
erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Etwaigen anders lautenden
Einkaufsbedingungen bzw. Auftragsbedingungen des Bestellers wird hiermit, auch im voraus
für alle zukünftigen Geschäfte, ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch
dann nicht, wenn sie bei Vertragsschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen
werden. Spätestens mit der Annahme unserer Ware gelten unsere Bedingungen als anerkannt.
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit des Vertrages im
übrigen nicht
Wilhelm Schnieder Hof Roxin Roxiner Dorfstr.
1 23936 Stepenitztal OT Roxin Tel 038824-8140-55 Fax -53
bauernzaun.de St.Nr. DE 135032890-.
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